Beiträge von chambre101

    Hallo Ihr Lieben,


    die Qualität, aber auch der persönliche Umgang miteinander, verbunden mit dem Spaß am Automobil liegt uns sehr am Herzen und jeder aktive User der Community hat bisher seinen Teil dazu beigetragen. Vielen Dank dafür :thumbup:
    Im Forum wurden an mehreren Stellen jede Menge neue Hinweise erarbeitet, welche wir nun innerhalb eines aktualisierten Postings für Euch zusammenfassen möchten.


    Einige Hinweise und Bitten in eigener Sache:
    Bitte beachtet die allgemein bekannten Regeln, der Netiquette, bspw.: http://de.wikipedia.org/wiki/Netiquette


    Auszüge und Weiterentwicklungen aus der Netiquette:
    1.) Bitte vor dem Erstellen von Threads, die Suche grob schauen, ob bereits ein vergleichbares Thema existiert.
    Wenn ja, bitte das Thema weiter führen. Wenn nein:
    2.) Bitte aussagefähigen Betreff wählen (Wichtig für Verständnis und Suche)!
    3.) Idealerweise den Betreff/das Thema durch sog. zu vergebende "Tags" untermalen.
    Beispiel: Verwendung des Tags "Mangel" in einem neu eröffneten Thread.
    Mit einem Klick im Dashboard hätte man alle Threads mit Bezug zu dem Wort "Mangel" gefunden.
    4.) Quellenangaben für Zitate, Bilder, etc verwenden!
    5.) Diskutiert bitte sachlich.
    Zum Plaudern gibt es einen speziellen Bereich: Die Plauderecke
    6.) Bitte nur wenn nötig Full-Quotes/Vollzitate verwenden, besser: Im Idealfall das Zitat auf den wesentlichen Teil beschränken.
    Je nach Browser Endgerät, ist dies durch Markieren der Zeile(n) möglich oder eben durch die manuellen Quotes im Text-Editor.
    7.) Bitte auf Doppelpostings bzw. mehrere aufeinander folgende Postings verzichten!
    Folgende 3 Ausnahmefälle: Start von Erklärungsthreads, Treffenorganisation und Userfahrzeugthreads.
    8.) Verzichtet bitte auf politische Postings/Diskussionen - diese führen idR zu Stress!
    9.) bei offensichtlichen Verstössen und wichtigen Meldungen an das Team:
    Die "Inhalt melden"-Funktion verwenden!
    10.) Achtet bitte auf den Datenschutz! Keine Daten unbedacht weitergeben.
    Öffentliche Anfragen zu WhatsApp-Gruppen, Nummerntausch, Fishing-Mails etc sind zu unterlassen!
    Bitte habt Verständnis, dass Reflinks oder Verweise auf externe Gruppen (Facebook, WhatsApp, etc) kommentarlos gelöscht werden! Diese Links stören die Reichweite unserer Community und wir können nicht gemeinsam wachsen.
    Je größer das Forum, desto mehr profitieren alle User dieser Community.


    Kurz gesagt:
    Achtet bitte weiter auf die Qualität Eurer Beiträge, damit wir das zusammen aufgebaute Forum weiter pflegen und gemeinsam Spaß haben können. Vermeidet bitte offensichtliche Fehler in Bezug auf Rechtschreibung und Grammatik. Nutzt bitte die Beitragsvorschau oder im Nachhinein den Editiermodus. Ich benötige diesen Schritt auch öfter *g* Wir wollen keinen Rechtschreib-Orden gewinnen, aber es soll(te) verständlich und respektvoll miteinander kommuniziert werden.


    Wenn es etwas für das ForenTeam zu tun gibt, nutzt bitte den Button ^^
    Gruß Oli, für das Betreiberteam


    P.S.: Beachtet bitte auch die beiden folgenden Threads:
    Marktplatz-Regeln: Angebot, Werbung und Verkauf im Peugeot 3008-Forum
    Signaturregeln und Nutzung der Profilinformationen

    BUNDESRAT KIPPT § 21 STVZO-MONOPOL
    Einzelabnahme und Vollgutachten dürfen jetzt alle


    https://www.auto-motor-und-spo…t-kippt-21-stvzo-monopol/


    Auszug:
    "Bisher durften Vollgutachten und Einzelabnahmen nach $ 21 StVZO in den alten Bundesländern nur vom TÜV und in den neuen Bundesländern ausschließlich von der DEKRA erstellt werden. Diese Monopolstellungen der Prüforganisationen wird es künftig nicht mehr geben, denn der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (15.02.2019) eine entsprechende Liberalisierung beschlossen, darauf weist die Prüforganisation GTÜ hin. Wirksam werden die Änderungen aber erst mit der Veröffentlichung des heutigen Beschluss im Bundesgesetzblatt.


    Gilt für Vollgutachten und Einzelabnahmen
    Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO in verschiedenen Bereichen: War ein Fahrzeug ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt, ist in der Regel für die Wiederzulassung ein solches Gutachten notwendig. Ebenso muss ein gebrauchtes Importfahrzeug aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, wie beispielsweise aus den USA, ebenfalls vor der Zulassung von den Experten des Technischen Dienstes begutachtet werden. Ältere Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung benötigen ebenfalls eine § 21-Begutachtung.
    Der Großteil der jährlich rund 460.000 Gutachten betrifft im Alltag Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmte Fahrzeuge nicht genehmigt sind. Diese Änderungen müssen im Rahmen einer Begutachtung nach § 19(2) in Verbindung mit § 21 StVZO von den Spezialisten umfänglich auf Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden – im Volksmund wird diese Art der Begutachtung „Einzelabnahme“ genannt. (...)"


    Weiter unter:
    https://www.auto-motor-und-spo…t-kippt-21-stvzo-monopol/


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    Alternative Quelle:
    https://www.presseportal.de/pm/36262/4194519
    GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung GmbH
    Monopol § 21 StVZO gefallen - GTÜ begrüßt Entscheidung des Bundesrats



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